allgemeine Förderung
Da die Zahl der Leichenspender in vielen Ländern nicht parallel zur Zahl der auf eine Organtransplantation wartenden Patienten steigt, steigt der Bedarf an Lebendspenderquellen.
Besonders in Ländern, in denen verschiedene soziale, kulturelle und verwaltungstechnische Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Organen und Geweben aus Leichen nicht überwunden werden können, ist die Notwendigkeit lebender Spenderquellen noch offensichtlicher. Zweifellos wird das idealste Transplantat für den Empfänger von lebenden Spenderverwandten mit einer biologischen Verbindung zwischen ihnen erhalten. Die Vorteile von Organen, die einem Lebendspender entnommen wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Die Transplantation kann jederzeit durchgeführt werden. Die Wartezeit für eine Leiche ist jedoch ungewiss.
– Die Leberfunktion nach der Transplantation setzt in der Regel sofort ein.
– Eine niedrig dosierte immunsuppressive Therapie ist ausreichend, da Abstoßungsepisoden seltener sind
– Eine erfolgreiche frühe Transplantation beschleunigt die Rehabilitation des Empfängers.
Organe können aus den folgenden Quellen (in der Reihenfolge ihrer Präferenz) bei der Lebendspendetransplantation bereitgestellt werden
– Verwandte 1. Grades: Unsere Mutter, unser Vater und unsere Kinder sind unsere Verwandten ersten Grades.
– Verwandte 2. Grades: Unsere Geschwister, Enkel, Großeltern (Großmutter, Großmutter) sind unsere Verwandten 2. Grades.
– Verwandte 3. Grades: Die Kinder unserer Geschwister, nämlich Neffen, Onkel, Tanten und Onkel, sind unsere Verwandten dritten Grades.
– Verwandte 4. Grades: Kinder unserer Verwandten 3. Grades werden unsere Verwandten 4. Grades.
Axiale Verwandte ersten Grades
Schwiegermutter, Schwiegervater; das heißt, die Mutter und der Vater des Ehepartners sind Verwandte ersten Grades.
Sekundäre apokalyptische (Buche) Verwandte
Geschwister des Ehepartners (Schwieger, Schwägerin, Schwägerin), der Großvater unseres Ehepartners, die Großmutter unseres Ehepartners sind unsere Verwandten zweiten Grades.
Apokalyptische Verwandte dritten Grades (Buche).
Kinder des Bruders unseres Ehepartners; das heißt, die Neffen unseres Ehepartners sind Verwandte dritten Grades. Mit anderen Worten, der Schwiegersohn, die Schwägerin und die Schwägerin, der Onkel mütterlicherseits, die Tante und die Tante des Ehegatten.